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Der Kauf eines ersten Eigenheims mit elterlicher Spende ist steuerfrei

21 July, 2020

Der Kauf eines ersten Eigenheims mit elterlicher Spende ist steuerfrei

Die goldene Gelegenheit für den Kauf eines ersten Eigenheims mit einer "Mitgift" von der Familie bilden die Bestimmungen des dem Parlament vorgelegten Steuergesetzes.

Für finanzielle Spenden von Eltern an ihre Kinder für den Kauf eines ersten Eigenheims in Höhe von bis zu 150.000 Euro wird eine Steuer in Höhe von 1% bis 10% für größere Beträge gestaffelt, wenn die aktuellen finanziellen Spenden von Eltern an ihre Kinder mit einem Steuersatz von 10 besteuert werden % und sogar ab dem ersten Euro.
Der Gewinn ist riesig. Bei einer solchen Spende von 150.000 Euro beträgt die entsprechende Steuer heute 15.000 Euro, während sie nach Abstimmung über die Bestimmungen Null beträgt. Und im nächsten Schritt ist die Steuer für Spenden von bis zu 300.000 Euro vergleichsweise gering. Von 30.000 Euro sinkt sie auf 1.500, da für den Teil der Spende von 150.000 auf 300.000 Euro eine Steuer in Höhe von 1% erhoben wird.
Dieser Schritt des Finanzministeriums ist eine goldene Chance für den Immobilienmarkt, der auch anhand der Auswirkungen der Pandemie getestet wird. Die einzige Bedingung ist der Nachweis des Kaufs des ersten Eigenheims durch die Kinder, während die Eltern die rechtliche Herkunft des Geldes begründen müssen.
Nach den neuen Daten wird die Geldspende von Eltern an Kinder auf der Grundlage der Höhe des Elterngeldes besteuert, das eine steuerfreie Grenze von 150.000 Euro vorsieht. Heute wird das Elterngeld ab dem ersten Euro unabhängig mit einem Steuersatz von 10% besteuert.

Die dem Parlament vorgelegten Bestimmungen sehen vor, dass:

1. Für die Berechnung der Steuer auf Geldspenden und Elterngeld, die Eltern ihren Kindern für den Kauf eines ersten Eigenheims empfehlen, wird die Skala der Steuergesetzgebung für Erbschaft, Spenden und Elterngeld angewendet, die eine steuerfreie Grenze von 150.000 Euro vorsieht. Für Beträge über 150.000 und bis zu 300.000 Euro wird eine Steuer von 1% erhoben, für Beträge über 150.000 und bis zu 600.000 Euro wird ein Steuersatz von 5% angewendet, während für den Teil des Geldes, der 600.000 Euro übersteigt, eine Steuer von 10% erhoben wird.
2. Voraussetzung für die günstige Behandlung von Spenden und Elterngeld ist, dass die Spende oder das Elterngeld offenbar für den Erwerb von Immobilien geleistet wird, für die die Kinder vom Erstwohnsitz befreit wurden.
3. Die Abschaffung der unabhängigen Besteuerung in Höhe von 10% betrifft nur das Elterngeld für den Erwerb des ersten Eigenheims durch die Kinder und nicht für den Erwerb anderer Vermögenswerte, z. Autokauf.
4. Die Vermutung des Erwerbs des Betrags, der dem Elternteil zugunsten des Elternteils gewährt wird, bleibt erhalten und sollte durch das

Einkommen des Elternteils gerechtfertigt sein.
Mit diesen Daten wird für den elterlichen Nutzen von 80.000 Euro für den Kauf eines ersten Eigenheims die Steuer auf heute 8.000 Euro sowie auf einen Betrag von bis zu 150.000 Euro (mit der aktuellen Steuer von 15.000 Euro) auf Null gesetzt. Bei 200.000 Euro beträgt die Steuer 500 Euro, da die ersten 150.000 Euro steuerfrei sind, verglichen mit 20.000 Euro heute.

Elena Laskari
e.laskari@euro2day.gr

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